Countdown für deutsche Immobilien-Besitzer in Spanien

DSCF9507Bild von steve macfriendly via FlickrCountdown für deutsche Immobilien-Besitzer in Spanien: Frist für Rückerstattung illegaler Steuern läuft ab 

Berlin (20. September 2010) - EU-Bürger, die ihre Spanien-Immobilie zwischen 1.1.1997 und dem 31.12.2006 verkauft haben, können mit Steuerrückerstattungen durch den spanischen Staat rechnen. Seinerzeit mussten ausländische Verkäufer 35 Prozent Steuern auf den Veräußerungsgewinn von Immobilien zahlen, während Spanier nur 15 Prozent für den gleichen Gewinn entrichten mussten. Diese europarechtswidrige Steuerdiskriminierung von EU-Bürgern hat der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr kassiert. Nun heißt es für den spanischen Staat, die zu viel eingetriebenen Steuern zurück zu zahlen.
Aber Achtung: Die Ansprüche inklusive Zinsen müssen bis Ende des Jahres 2010 durch einen spanischen Anwalt (Abogado) geltend gemacht werden! Bei Verkäufen vor dem 1.07.2006 muss sogar noch vor dem 19.11.2010 geklagt werden. Sonst drohen die Ansprüche zu verfallen.
Ausführliche Beratung und Vertretung von betroffenen Immobilien-Verkäufern bietet die Kanzlei Gülpen & Garay. Ein Team deutschsprachiger Anwälte mit Zulassungen in Deutschland und Spanien vertritt die Rechte ehemaliger Immobilien-Besitzer in Spanien aus den EU-Staaten.
Kontakt:
Güplen & Garay
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