Countdown für deutsche Immobilien-Besitzer in Spanien
Bild von steve macfriendly via Flickr Countdown für deutsche Immobilien-Besitzer in Spanien: Frist für Rückerstattung illegaler Steuern läuft ab Berlin (20. September 2010) - EU-Bürger, die ihre Spanien-Immobilie zwischen 1.1.1997 und dem 31.12.2006 verkauft haben, können mit Steuerrückerstattungen durch den spanischen Staat rechnen. Seinerzeit mussten ausländische Verkäufer 35 Prozent Steuern auf den Veräußerungsgewinn von Immobilien zahlen, während Spanier nur 15 Prozent für den gleichen Gewinn entrichten mussten. Diese europarechtswidrige Steuerdiskriminierung von EU-Bürgern hat der Europäische Gerichtshof im letzten Jahr kassiert. Nun heißt es für den spanischen Staat, die zu viel eingetriebenen Steuern zurück zu zahlen. Aber Achtung: Die Ansprüche inklusive Zinsen müssen bis Ende des Jahres 2010 durch einen spanischen Anwalt (Abogado) geltend gemacht werden! Bei Verkäufen vor dem 1.07.2006 muss sogar noch vor dem 19.11.2010 geklagt werden. Sonst drohen ...